Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie ist am 3. Juli 2015 in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, Sie einmal jährlich über die Einlagensicherung zu informieren und Ihnen den "Informationsbogen für den Einleger" zur Verfügung zu stellen. Dieser Bogen liegt für Sie in allen Geschäftsstellen bereit und hier als PDF zum Download.
Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll der Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft fortgeführt werden. Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich somit nichts.
Informationsbogen für Sie als PDF zum Download
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