Eigene Stiftungen

Sparkassenstiftung Kronach

Förderung von Projekten und Vorhaben im südlichen Landkreis Kronach mit Rodachtal

Förderzweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Lebens- und Wirtschaftsraumes im Gebiet der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Kronach mit dem Ziel einer ganzheitlichen Entwicklung, insbesondere in den Belangen des Denkmalschutzes sowie des Kunst- und Kulturschaffens. Weiterhin fördert die Stiftung Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Bildung und Jugendarbeit, die von besonderer Bedeutung sind.

Wir unterstützen Vereine, Initiativen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte juristische Personen, die ausschließlich und unmittelbar an gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung gebunden sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Hübner
Büro des Vorstands
Telefon: 09221 885-1014
christina.huebner@s-kukc.de

Stiftungssatzung

der Sparkassenstiftung Kronach zum Download

Gremium Stiftungsrat

Gremium Stiftungsrat

Angela Hofmann

Erste Bürgermeisterin
Stadt Kronach,
Vorsitzende Stiftungsvorstand

Steffen Potstada

Vorstandsvorsitzender
Sparkasse Kulmbach-Kronach,
Mitglied Stiftungsvorstand

Klaus Löffler

Landrat Landkreis Kronach, Stiftungsrat

Carin Bülling

Stiftungsrätin

Bernd Liebhardt

Stv. Landrat Landkreis Kronach,
Stiftungsrat

Dr. Ralf Völkl

2. Bürgermeister Stadt Kronach,
Stiftungsrat

Markus Lieb

Unternehmensbereichsleiter Immobilien und Versicherungen Sparkasse Kulmbach-Kronach, Stiftungsrat

Unsere Schwerpunkte

Mit der Stiftung in vielen Bereichen wirken

Unsere Schwerpunkte

  • Generationenübergreifende Förderung des Umgangs mit der Digitalen Welt
  • Förderung der ganzheitlichen Entwicklung im Gebiet der Sparkassenstiftung Kronach

Die Sparkassenstiftung Kronach hat gemäß § 2 Abs. 1 ihrer Satzung die Aufgabe, folgende Bereiche zu fördern:

  • Denkmalschutz
  • Natur- und Umweltschutz
  • Kunst und Kultur
  • Bildung
  • Jugendarbeit

Nicht immer kann die Stiftung unterstützen

Folgende Förderungen sind leider grundsätzlich nicht möglich:

  • einzelne Personen und Familien (z.B. Stipendien, Zuschüsse für Anschaffungen / Umrüstungen im Falle einer Behinderung, Unterstützung für Anschaffungen, Weiterbildungen, Therapien etc. in besonderen Notlagen, Förderungen einzelner Künstler)
  • Unterstützung von Initiativen, die vom Finanzamt keine gemeinnützige Anerkennung haben

Folgende Kriterien schließen eine Förderung aus der Sparkassenstiftung Kronach aus:

  • Förderungen von Maßnahmen, die nicht gemeinnützig sind im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
  • Deckung von allgemeinen und laufenden Kosten (Personal, Verwaltung)
  • Baumaßnahmen (Ausnahme: Denkmalpflege mit deutlichen Alleinstellungsmerkmalen)
  • Projekte mit ungesicherter Finanzierung / ohne detailliertem Finanzierungsplan
  • Anträge, die bereits abgelehnt wurden (Ausnahme: zurückgestellte Anträge)
  • Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen sind
  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebiets
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