Erzählen Sie Freunden, Verwandten oder Bekannten von den Vorteilen eines Girokontos bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach.
Füllen Sie den Empfehlungsflyer aus und reichen Sie ihn in einer unserer Geschäftsstellen ein.
Für jedes Girokonto, das auf Ihre Empfehlung hin eröffnet wird, erhalten Sie eine Empfehlungsprämie in Höhe von 50 Euro**.
Der Neukunde profitiert von einem starken Finanzpartner vor Ort und erhält zusätzlich eine Zufriedenheitsgarantie*.
Drucken Sie sich ganz einfach den Empfehlungsflyer aus, füllen diesen vollständig aus und geben ihn dann in einer unserer Geschäftsstellen ab.
Sollten Sie Fragen haben stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Seite.
** Teilnahmebedingungen
Werber sind alle volljährigen Kunden der Sparkasse Kulmbach-Kronach. Eigenwerbung ist unzulässig. Mitarbeiter der Sparkasse Kulmbach-Kronach sind ausgeschlossen. Neukunde ist, wer in den letzten 12 Monaten kein Girokonto bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach hatte und mind. 18 Jahre alt ist. Gültig bei Abschluss eines entgeltpflichtigen Girokontos mit regelmäßigen Gehalts- oder Renteneingängen ab 500 EUR monatlich und Girokonten von Studenten. (Ausnahme: Kontomodelle Guthaben-/Bürgerkonto, Basiskonto und vorhandene negative Schufa-Einträge). Es können nur Empfehlungen berücksichtigt werden, für die spätestens zwei Wochen nach Kontoeröffnung der ausgefüllte „Kunden-werben-Kunden“-Flyer zum Erhalt der Prämie in einer unserer Geschäftsstellen eingereicht wurde. Die Gutschrift der Prämie für den Werber erfolgt erst nach dem ersten Gehalts- oder Renteneingang des Neukunden. Dieser muss spätestens drei Monate nach Kontoeröffnung erfolgen. Die Sparkasse behält sich jederzeit vor, das „Kunden-werben-Kunden“-Programm einzustellen oder zu aktualisieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
* Details Zufriedenheitsgarantie
Dieses Versprechen gilt für alle Neukunden (kein Girokonto in den letzten 12 Monaten bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach, mindestens 18 Jahre alt), innerhalb der ersten vier Monate nach Kontoeröffnung. Gültig bei Abschluss eines entgeltpflichtigen Girokontos mit regelmäßigen Gehalts- oder Renten- eingängen ab 500 EUR monatlich. (Ausnahme: Kontomodelle Guthaben-/Bürger- konto, Basiskonto und vorhandene negative Schufa-Einträge). Rückerstattet werden maximal drei Monate der bezahlten Kontoführungsgebühren. Die Sparkasse behält sich jederzeit vor, das Programm „Zufriedenheitsgarantie“ einzustellen oder zu aktualisieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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