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Zufriedenheitsgarantie

Zufriedenheitsgarantie

Wir, die Sparkasse Kulmbach-Kronach stehen für Qualität und sind ein verlässlicher Partner in allen Lebenslagen. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig!

Zufriedenheitsgarantie
So funktioniert´s

Wir bleiben auch nach Eröffnung des Kontos mit Ihnen in Kontakt und unterstützen Sie gerne wo nötig. – Denn unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit!

Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, erstatten wir Ihnen die bisher gezahlten Kontoführungsgebühren zurück. *

Sprechen Sie einfach mit Ihrem Berater.

* Dieses Versprechen gilt für alle Neukunden (kein Girokonto in den letzten 12 Monaten bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach, mindestens 18 Jahre alt), innerhalb der ersten vier Monate nach Kontoeröffnung. Gültig bei Abschluss eines entgeltpflichtigen Girokontos mit regelmäßigen Gehalts- oder Renteneingängen ab 500 EUR monatlich. (Ausnahme: Kontomodelle Guthaben-/Bürgerkonto, Basiskonto und vorhandene negative Schufa-Einträge). Rückerstattet werden maximal drei Monate der bezahlten Kontoführungsgebühren. Die Sparkasse behält sich jederzeit vor, das Programm „Zufriedenheits-Garantie“ einzustellen oder zu aktualisieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Empfehlungsprämie

** Teilnahmebedingungen

Werber sind alle volljährigen Kunden der Sparkasse Kulmbach-Kronach. Eigenwerbung ist unzulässig. Mitarbeiter der Sparkasse Kulmbach-Kronach sind ausgeschlossen. Neukunde ist, wer in den letzten 12 Monaten kein Girokontobei der Sparkasse Kulmbach-Kronach hatte und mind. 18 Jahre alt ist. Gültig bei Abschluss eines entgeltpflichtigen Girokontos mit regelmäßigen Gehalts- oderRenteneingängen ab 500 EUR monatlich und Girokonten von Studenten. (Ausnahme: Kontomodelle Guthaben-/Bürgerkonto, Basiskonto und vorhandene negative Schufa-Einträge). Es können nur Empfehlungen berücksichtigt werden, für die spätestens zwei Wochen nach Kontoeröffnung der ausgefüllte „Kunden-werben-Kunden“-Flyer zum Erhalt der Prämie in einer unserer Geschäftsstellen eingereicht wurde. Die Gutschrift der Prämie für den Werber erfolgt erst nach dem ersten Gehalts- oder Renteneingang des Neukunden. Dieser muss spätestens drei Monate nach Kontoeröffnung erfolgen. Die Sparkasse behält sich jederzeit vor, das „Kunden-werben-Kunden“-Programm einzustellen oder zu aktualisieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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