Eigene Stiftungen

Sparkassenstiftung Ludwigsstadt

Förderung von Projekten und Vorhaben im nördlichen Landkreis Kronach

Förderzweck

Die Stiftung fördert den Lebens- und Wirtschaftsraum im Gebiet der ehemaligen Kreis-Sparkasse Ludwigsstadt mit dem Ziel einer ganzheitlichen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Heimatpflege, Natur- und Umweltschutz, Landschafts- und Denkmalpflege sowie der Wissenschaft und Forschung. Weiterhin fördert die Stiftung die Kunst und Kultur, die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Jugend- und Altenhilfe, das Gesundheitswesen, mildtätig und kirchliche Zwecke, den Sport sowie das Brauchtum.

Wir unterstützen Vereine, Initiativen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte juristische Personen, die ausschließlich und unmittelbar an gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung gebunden sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Hübner
Büro des Vorstands
Telefon: 09221 885-1014
christina.huebner@s-kukc.de

Stiftungssatzung

der Sparkassenstiftung Ludwigsstadt 
zum Download

Gremium Stiftungsrat

Gremium Stiftungsrat

Klaus Löffler

Landrat Landkreis Kronach, 
Vorsitzender Stiftungsvorstand

Sandra Wehrend

Vorstandsmitglied
Sparkasse Kulmbach-Kronach,
Mitglied Stiftungsvorstand

Angela Hofmann

Erste Bürgermeisterin
Stadt Kronach,
Stiftungsrätin

Peter Ebertsch

Stiftungsrat

Dietmar Schmidt

Stiftungsrat

Michael Wunder

Bürgermeister Markt Nordhalben,
Stiftungsrat

Markus Lieb

Unternehmensbereichsleiter Immobilien und Versicherungen Sparkasse Kulmbach-Kronach, Stiftungsrat

Unsere Schwerpunkte

Mit der Stiftung in vielen Bereichen wirken

Unsere Schwerpunkte

  • Generationenübergreifende Förderung des Umgangs mit der Digitalen Welt
  • Förderung der ganzheitlichen Entwicklung im Gebiet der Sparkassenstiftung Ludwigsstadt

Die Sparkassenstiftung Ludwigsstadt hat gemäß § 2 Abs. 1 ihrer Satzung die Aufgabe, folgende Bereiche zu fördern:

  • Heimatpflege
  • Natur- und Umweltschutz
  • Landschafts- und Denkmalpflege
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung
  • Volks- und Berufsbildung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Gesundheitswesen
  • Mildtätige und kirchliche Zwecke
  • Sport
  • Brauchtum

Nicht immer kann die Stiftung unterstützen

Folgende Förderungen sind leider grundsätzlich nicht möglich:

  • einzelne Personen und Familien (z.B. Stipendien, Zuschüsse für Anschaffungen / Umrüstungen im Falle einer Behinderung, Unterstützung für Anschaffungen, Weiterbildungen, Therapien etc. in besonderen Notlagen, Förderungen einzelner Künstler)
  • Unterstützung von Initiativen, die vom Finanzamt keine gemeinnützige Anerkennung haben

Folgende Kriterien schließen eine Förderung aus der Sparkassenstiftung Ludwigsstadt aus:

  • Förderungen von Maßnahmen, die nicht gemeinnützig sind im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
  • Deckung von allgemeinen und laufenden Kosten (Personal, Verwaltung)
  • Baumaßnahmen (Ausnahme: Denkmalpflege mit deutlichen Alleinstellungsmerkmalen)
  • Projekte mit ungesicherter Finanzierung / ohne detailliertem Finanzierungsplan
  • Anträge, die bereits abgelehnt wurden (Ausnahme: zurückgestellte Anträge)
  • Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen sind
  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebiets
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